Elternarbeit

Gesetzliche Grundlage für die Elternarbeit ist die "Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen im Freistaat Sachsen".

Zusammenarbeit mit Eltern an unserer Schule

Jeder Klassen- und Fachlehrer strebt ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Eltern seiner Schüler an.

Zum Ersten Elternabend im Schuljahr werden die Elternvertreter der Klassen bestätigt bzw. neu gewählt (Elternvertreter und Stellvertreter). Bei der ersten Zusammenkunft der Elternvertreter werden der Elternrat und die Mitglieder der Schulkonferenz gewählt.

Der Elternrat arbeitet nach einem eigenen Plan. Schulleitung und Lehrer werden je nach Arbeitsthema eingeladen. Elternsprechstunden werden regelmäßig durchgeführt. Dabei sind auch alle Lehrer und die Schulleitung anwesend.

Erziehungspartnerschaft mit Eltern

 

Die Wirksamkeit der Schule sowie die Nachhaltigkeit der Erziehung hängen wesentlich von der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schülern, Lehrern und Behörden ab.

Maßnahmen

  • Mitspracherecht in Schulkonferenz, Elternabend, Elternsprechstunden
  • Elternvertretungen
  • Transparenz der pädagogischen Arbeit
  • Mitbestimmungsrecht der Eltern bei Bildungs- und Erziehungsfragen sowie aktives Einbringen bei der Umsetzung des Schulprogramms
  • gemeinsame Verantwortlichkeiten der Lehrer und Eltern für unsere Kinder der Schule
  • kompetente Beratung zur Entwicklung des Kindes und zur Schullaufbahn durch die Lehrer

Unsere Schule soll ein Ort sein, der zum Lernen und gemeinsamen Erleben einlädt. Durch die Teilnahme der Öffentlichkeit am Leben der Schule entstehen Verständnis und Verantwortung.