Hausordnung der Melanchthon Grundschule

Hausordnung der Melanchthon Grundschule Görlitz (GS 6)                                 Stand: 01.01.2021

 

„Streben nach Wissen, Nächstenliebe und Toleranz“

 

a) Geltungsbereich

Die Schule ist ein Ort der Begegnungen vieler Menschen. Für alle Schüler, Lehrer, Eltern, Hausmeister, Personal, Gäste gilt die folgende Hausordnung gleichermaßen.

 

b) Legaldefinition

Die Hausordnung bezieht sich auf das Schulgebäude der Grundschule sowie das Schulgelände der Melanchthon Grund- und Oberschule.

 

c) Umgang mit Konflikten

Konflikte werden friedlich und verbal gelöst. Gewalt wird nicht geduldet und mit Sanktionen belegt. Können Konflikte von Kindern nicht allein gelöst werden, müssen Erwachsene hinzugezogen werden.

 

d) Umgang mit Lehrmitteln

Arbeitshefte und Bücher werden vom Land bzw. der Stadt finanziert. Sie  werden nach der Aushändigung sofort mit einem Umschlag versehen. Bei Beschädigungen können finanzielle Ansprüche erhoben werden. Übernehmen Eltern gebrauchte Exemplare, sollten vorhandene Schäden dokumentiert und dem Klassenlehrer gemeldet werden.

Mit Lehrmitteln wird sorgsam umgegangen. Bei Beschädigung eines Lehrmittels muss ein Lehrer informiert werden.

 

e) Umgang mit Spielgeräten

Mit allen Spielgeräten und Gegenständen der Schule wird sorgsam umgegangen. Beschädigungen müssen einer Lehrkraft oder im Sekretariat mitgeteilt werden.

 

f)  Regelungen zur Unfallprävention und Verhalten bei Unfällen

Die Kinder sind in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen über die Unfallkasse Sachsen versichert.

Die Schüler werden regelmäßig belehrt, um Unfälle zu vermeiden.  

Unfälle müssen an Erwachsene gemeldet werden. Die Eltern werden bei Unfällen in Kenntnis gesetzt. Kopfverletzungen jeder Art werden den Eltern umgehend mitgeteilt.

 

g) Regelungen mit bloßem Informationsgehalt

  • Die Schule übernimmt keine Haftung für Verlust von privaten Gegenständen.
  • Der Schulweg ist nicht in der Verantwortung der Schule. Versicherungsschutz besteht über die Unfallkasse Sachsen.

Das Abstellen des Fahrrades ist auf dem Schulhof möglich, es besteht kein Versicherungsschutz seitens der Schule.

  • Darf der Schüler den Heimweg allein zurücklegen, ist dies der Schule schriftlich mitzuteilen.
  • Das Mitbringen bzw. Verbreiten von rassistischem, fremdenfeindlichen sowie gewaltverherrlichendem Material, entsprechenden Parolen oder das Kundtun von Gesten mit rechtsradikaler Haltung ist nicht gestattet.
  • Für den Notfall vorgesehene Mobiltelefone und smartwatches bleiben ausgeschaltet in der Schultasche. Die Haftung für mitgebrachte Geräte ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

h) Besucherordnung

Eltern können ihre Schulanfänger bis zu den Herbstferien in die Schule begleiten.

Danach legen die Kinder den Weg ab der Schultür allein zurück.

Eltern oder Personen, die Kinder abholen, warten vor der Schultür.

Personen, die unangekündigt das Schulgebäude betreten, müssen sich im Sekretariat oder beim Schulpersonal (Schulleitung, Lehrer, Schulsozialarbeiterin, Schulassistentin, Erzieherinnen, Hausmeister) anmelden.

Gespräche mit Lehrkräften oder der Schulleitung werden nach Vereinbarung eines Termins durchgeführt.

Elterngespräche im Schuljahresverlauf sollten regelmäßig genutzt werden.

 

i) Regelungen GTA im Freizeitbereich

Kinder, die Ganztagsangebote (GTA) im Nachmittagsbereich besuchen und nicht in den Hort gehen, erscheinen pünktlich zum GTA Beginn und verlassen das Gebäude sofort nach dem GTA.  Die Aufsicht des GTA- Leiters erstreckt sich über die Zeit des Angebotes. Anschließend sind die Eltern verantwortlich. Kinder, die GTA im Nachmittagsbereich besuchen und im Hort angemeldet sind, werden zum GTA gebracht und wieder abgeholt.

Ist ein Kind für GTA angemeldet, so ist laut Schulbesuchsordnung die Anwesenheit für ein Halbjahr verpflichtend. Ausnahmen werden nur nach Absprache und mit triftigen Gründen genehmigt.

 

j) Zeiten

Frühhort:                                                      6.00 Uhr – 7.30 Uhr

Einlass Schule:                                            7.15 Uhr – 7.40 Uhr

Unterrichtsbeginn:                                        7.45 Uhr

Hort:                                                             11.30 Uhr – 16.00 Uhr

Späthort:                                                      16.00 Uhr – 16.30 Uhr

Vor 7.15 Uhr sind die Schüler nicht durch Personen der Schule beaufsichtigt.

Genauere Informationen zum Hort finden Sie in der entsprechenden Hausordnung.

Bei Freistunden durch Unterrichtsausfall werden die Kinder beaufsichtigt.

Ist ein Kind vom Schwimmunterricht befreit oder hat seine Schwimmsachen vergessen, wird es bis 11.30 Uhr in der Schule beaufsichtigt. Hortkinder werden anschließend vom Hort betreut und Hauskinder gehen nach Absprache eigenständig nach Hause oder werden abgeholt.

 

k) Pflichten der Eltern

  • Die Eltern melden ihr Kind bis spätestens 8.30 Uhr mündlich oder fernschriftlich ab. Gemäß §2 der Schulbesuchsordnung ist bei mündlicher Abmeldung eine schriftliche Entschuldigung mit dem Zeitraum der Abwesenheit und dem Grund in der Schule binnen drei Tagen vorzulegen.
  • Eltern informieren die Schule umgehend bei schulrelevanten persönlichen Änderungen (Sorgerecht, Adresse, Notfall- Telefonnummer, Wegzug, Namensänderung,…).
  • Eltern können gemäß §4 der Schulbesuchsordnung Beurlaubungen beantragen. Dies geschieht in schriftlicher Form.
  • Eltern sind für die Vollständigkeit der notwendigen Arbeitsmittel und die Erledigung der Hausaufgaben ihrer Kinder verantwortlich.
  • Eltern, deren Kinder ein Ganztagsangebot im Freizeitbereich besuchen, melden Ihr Kind beim Kursleiter mit Angabe des Grundes schriftlich oder fernmündlich ab. Dies kann auch über die Schule geschehen.

 

l) Regelungen für die Kinder im Schulalltag

Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht und sind rechtzeitig vorbereitet.

Wir grüßen einander und auch alle Erwachsenen.

Wir befolgen die Anweisungen der Lehrer und des Schulpersonals.

Wir sind auf den Unterricht vorbereitet.

Wir provozieren niemanden durch beleidigende Ausdrücke.

Wir achten fremdes Eigentum.

Wir gehen sorgfältig mit den Arbeitsmitteln um und halten Ordnung am Arbeitsplatz.

Wir gehen langsam und leise durch das Schulhaus.

Wir laufen rücksichtsvoll im Schulhaus, um uns und andere nicht zu verletzen.

Wir tragen im Schulhaus Wechselschuhe.

Wir halten sowohl im Garderobenschrank als auch in den Fluren Ordnung.

Wir halten die Toiletten und Waschräume sauber. Toiletten sind kein Spielplatz!

Alle Dinge, die den Unterricht stören oder jemanden verletzen könnten, bleiben grundsätzlich zu Hause.

Solche Gegenstände werden von den Lehrern eingezogen und den Eltern ausgehändigt.

Wir nehmen das Frühstück ruhig am Platz ein.

In den Ruhepausen beschäftigen wir uns im Klassenraum.

Wir spielen am Platz, reden miteinander, lesen oder malen.

In den Regenpausen können wir auch die Gänge zum Spielen oder zur Gymnastik nutzen. Ballspiele sind nicht erlaubt.

Wir verbringen die Hofpausen auf dem Schulhof.

Wir spielen so, dass keiner verletzt wird.

Wir werfen nicht mit Steinen oder Schneebällen.

Wir beachten die Ruhezone um den Schulgarten und schützen unsere Rabatten.

Wenn wir Unterrichtsräume wechseln müssen, warten Klasse 1 und 2 auf den Fachlehrer. Klasse 3 und 4 gehen zum Fachraum und warten davor auf den Lehrer.

Nach der letzten Stunde in unserem Klassen- oder Fachraum stellen wir die Stühle hoch.

Erscheint ein Lehrer nicht zum Unterricht, meldet sich ein Schüler im Sekretariat.

 

m) Fundsachen

Eine Woche vor den Ferien werden Fundsachen in Parterre ausgelegt. Die Schule prüft die Eigentumsfrage nicht.

 

n) Hausrecht

Das Schulgebäude ist Eigentum der Stadt Görlitz. Der Schulleiter (Ronny Staudte) ist beauftragt, das Hausrecht auszuüben. Fremdfirmen, externe Mitarbeiter und sonstige Gäste haben sich im Sekretariat oder bei einem Lehrer anzumelden.

Die Plakatierung bzw. das Auslegen von Werbe- oder Informationsmaterial ist nur nach Zustimmung der Schulleitung erlaubt.

Schulleitung kann ein Hausverbot befristet erteilen, wenn die Hausordnung durch Personen gefährdet wird.

 

o) Festlegungen zu Belehrungen

Die Schülerinnen und Schüler werden regelmäßig belehrt.

Zudem wird jährlich ein Probealarm durchgeführt. Dabei gilt, dass die Schülerinnen und Schüler zu jeder Witterung das Gebäude schnellstmöglich verlassen. Das Umziehen von Schuhen oder Suchen der Jacken ist nicht gestattet. Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor Kälte oder Regen veranlasst der Krisenstab.

 

p) Sporthallenordnung zum Sportunterricht

  • Das Betreten der Sporthalle und der angrenzenden Räume einschließlich der Geräteräume ist nur nach Anweisung und mit Genehmigung des entsprechenden Sportlehrers erlaubt. In der Halle hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Die Halle wird nur mit Turnschuhen mit heller Sohle betreten. Die Sportkleidung umfasst Hallenturnschuhe und Schuhe für den Außenbereich, lange und kurze Ober- und Unterteile sowie Sportsocken.
  • Die Geräte dürfen nur auf Anordnung der Sportlehrer genutzt werden. Das Benutzen der Geräte vor und nach dem Unterricht ist verboten. Das Mitfahren auf Geräten während des Transports durch Laufrollen ist untersagt. Die Sportgeräte sind schonend und sachgemäß zu behandeln. Beschädigungen sind sofort dem entsprechenden Sportlehrer zu melden.
  • Während des Sportunterrichts verhalten sich die Schüler so, dass sie sich und andere nicht gefährden (Ruhe und Disziplin). Hilfeleistungen und Sicherheitsstellungen erfordern Disziplin und Verantwortungsbewusstsein.
  • Das Essen und Trinken ist in der Sporthalle nicht gestattet.
  • Das Hängen an den Toren sowie an anderen Halterungen ist verboten.
  • Das Tragen von Schmuck und Körperschmuck sowie Kopfbedeckungen und Kopftücher ist während des Sportunterrichts nicht gestattet. Lange Haare sind zusammenzubinden. Auf Wertgegenstände achtet der Schüler selbst.
  • Brillenträger tragen Sportbrillen.
  • Das Kauen von Kaugummi im Sportunterricht ist verboten.
  • Die Umkleideräume einschließlich sanitären Anlagen werden in einem sauberen Zustand verlassen.
  • Die Befreiung vom Sportunterricht ist nur mit Entschuldigung der Eltern bzw. durch ärztliches Attest möglich.
  • Der Schüler hat die Pflicht, unbegründetes Fehlen nachzuweisen.
  • Im Unterricht zugezogene Verletzungen sind sofort dem entsprechenden Sportlehrer zu melden.  

Wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung werden sanktioniert.

Ein Flyer der Hausordnung mit den wichtigsten Inhalten, welche Bedeutung für Schüler und Eltern haben, wird allen Eltern ausgehändigt und mit den Schülern besprochen.