Infos zur Lernzeit
Notwendige Informationen finden Sie im Menü unter "Material Lernzeit".
Frau Schulz hat einen Brief an die Kinder unter "Schulsozialarbeit" verfasst. Viel Spaß beim Lesen!
Verfasst am .
Notwendige Informationen finden Sie im Menü unter "Material Lernzeit".
Frau Schulz hat einen Brief an die Kinder unter "Schulsozialarbeit" verfasst. Viel Spaß beim Lesen!
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... wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, findet bis zum 03.05.2020 weiterhin kein Unterricht statt. Die Notbetreuung bleibt bestehen. Die Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 gilt bis zum 17.04.2020, sodass heute wahrscheinlich eine neue Allgemeinverfügung für die kommenden Wochen veröffentlicht wird.
Am Montag wird im Kollegium besprochen, wie das weitere homeschooling umgesetzt werden kann. Aller Voraussicht nach werden wir das Programm "Lernsax" nutzen. Die Voraussetzung dafür sind ein PC, Tablet oder Notebook sowie die Browser "Mozilla Firefox" oder "Google Chrome". Ziel soll es sein, Wissensvermittlung zu ermöglichen sowie regelmäßigen geplanten Kontakt zu den Lehrern.
Im Laufe der kommenden Woche erhalten Sie alle notwendigen Informationen von dem jeweiligen Klassenlehrer. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Lernaufgaben erst im Laufe der Woche erscheinen, da die Handhabung mit Lernsax für alle Kollegen und Kolleginnen eine Herausforderung darstellt, die es zu erproben gilt.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund und ein schönes Wochenende!
Ronny Staudte
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Liebe Eltern,
in Anlehnung an den Elternbrief unseres Kultusministers Christian Piwarz möchte ich darauf hinweisen, dass Ihnen die Lehrkräfte der Melanchthon Grundschule bei der Erfüllung der Lernzeitaufgaben zur Seite stehen. Nach Absprachen der Lehrer untereinander wird mit dem Elternvertreter der jeweiligen Klasse die Kommunikationsform mitgeteilt. Das kann telefonisch oder per E- Mail umgesetzt werden. Wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren Elternvertreter.
Einige Kolleginnen stellen bereits ihre E- Mail Adressen zur Verfügung:
Frau Gilg: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Stembalska: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Zock: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Gellrich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Wagner: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Scheffler: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mit freundlichem Gruß
R. Staudte
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Sehr geehrte Eltern,
ab 23.03.2020 werden die Straßen- und Tiefbauarbeiten für den Ausbau Reichertstraße, 4. Bauabschnitt fortgesetzt. Die Umleitungsbeschilderungen werden aufgebaut und am 24.03.2020 mit der Vollsperrung aktiviert.
Es werden die Trinkwasserleitung und das Mittelspannungskabel im Gehweg entlang der Wohnhäuser zwischen Frauenburgstraße und Melanchthonstraße erneuert. Im Gehwegbereich ist deshalb mit Einschränkungen für Fußgänger zu rechnen.
Gleichzeitig erfolgt der grundhafte Ausbau der Reichertstraße im Straßen- und Gehwegbereich unter Vollsperrung. Es kommt zu einer Umleitung über Melanchthonstraße und Büchtemannstraße.
Parken ist im gesamten Baustellenbereich grundsätzlich während der gesamten Bauzeit nicht möglich. Das betrifft die Melanchthonstraße beidseitig und die Büchtemannstraße einseitig.
Die Bushaltestelle wird auf die Melanchthonstraße verlegt.
Zu beachten ist, dass mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen aus beiden Richtungen zu rechnen ist. Bitte belehren Sie Ihre Kinder über diese besondere Situation.
Mit freundlichem Gruß
Ronny Staudte
Schulleiter
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Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab danken wir lhnen, dass Sie sich in diesen herausfordernden Zeiten den damit verbundenen Aufgaben stellen und dazu beitragen, dass in dieser Situation sehr umsichtig gehandelt wird.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Rahmenbedingungen und die Anspruchsvoraussetzungen für die zu gewährleistende Notbetreuung informieren.
Vorausschicken möchten wir, dass ein Anspruch auf Notbetreuung nur in einem sehr restriktiven Rahmen besteht, um durch die Schließung von Einrichtungen die Entstehung von lnfektionsketten zu vermeiden bzw. zu verzögern. Wenn die Voraussetzung auf Notbetreuung nicht gegeben ist, wird das Kind nicht aufgenommen.
Eine Notbetreuung kommt nur in Frage, wenn:
lhre Anspruchsberechtigung artikulieren die Personensorgeberechtigten gegenüber der Einrichtung bzw. der Kindertagespflegestelle in einem Formular, das online Verfügung steht bzw. in den Einrichtungen ausliegt.
Kindertaqeseinrichtunqen sowie Kindertaqespfleqe qemäß lS 1 Abs. 1 SächsKitaG
Grundsätzlich ist die Kindertagesbetreuung eine kommunale Pflichtaufgabe. Das heißt, Landkreise in Zusammenarbeit mit den kreisangehhörigen Städten und Gemeinden sowie Kreisfreie Städte stellen die Notbetreuung sicher.
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind tlber die o.g. Voraussetzungen hinausgehend mehrfachbehinderte und schwerstmehrfachbehinderte lntegrationskinder, unabhängig vom Beruf der Eltern.
Jede Kindertageseinrichtung bzw. jede Kindertagepflegestelle bietet die Betreuung im Rahmen ihrer täglichen regulären Öffnungszeiten an. Pädagogische Fachkräfte aus dem Hortbereich können zur Betreuung eingesetzt werden.
Bei der Auswahl des Personals für die Notbetreuung ist die individuelle Situation (Gesundheitszustand bzw. Vorerkrankungen, Alter, familiäre Situation - z.B. Betreuung eigener Kinder) angbmessen zu berücksichtigen.
Kann durch den bisherigen Anbieter die Mittagsversorgung nicht mehr sichergestellt werden, sind durch die Einrichtungen in Absprache mit Eltern und ggf. den Trägern vor Ort geeignete Lösungen zur Verpflegung der Kinder in der Notbetreuung zu organisieren.
Grundschulen und Förderschulen
Eine Notbetreuung ist in den Klassenstufen 1 bis 4 aller Grundschulen und Förderschulen zu
sichern.
Anspruchsberechtigt sind über die oben genannten Voraussetzungen hinaus mehrfachbehinderte und schwerstmehrfachbehinderte Schülerinnen und Schüler der Förderschulen. Dies gilt auch für Schüler, die in einem der Förderschule angeschlossenem Heim oder in einer Wohngruppe gemäß SGB Vlll S 34 lrvohnen. Unabhängig vom Beruf der Eltern gilt dies auch über die Klassenstufe 4 hinaus.
Am Standort der Grund- und Förderschule übernehmen Lehrkräfte die Betreuung der betreffenden Schüler entsprechend den örtlich geregelten Schul- und Hortöffnungszeiten. Hinsichtlich des einzusetzenden Personals wird auf die Dienstanweisung des SMK vom 15. Mäz 2020 verwiesen.
Kann durch den bisherigen Anbieter die Mittagsversorgung nicht mehr sichergestellt werden, sind durch die Einrichtungen in Absprache mit Eltern und ggf. den Trägern vor Ort geeignete Lösungen zur Verpflegung der Kinder in der Notbetreuung zu organisieren.
Die Träger der Schülerbeförderung sind ftlr die Beförderung der Schülerinnen und Schüler gemäß den Regelungen des Sächsischen Schulgesetzes verantwortlich.
Wir danken lhnen allen ftir lhren Einsatz und lhre Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen zur Eindämmung des Corona-Virus.